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Digitalisierungsleitlinie der TU Dortmund

Im März 2024 wurde die Digitalisierungsleitlinie der TU Dortmund zur Umsetzung der Regelungen der Hochschul-Digitalverordnung (HDVO) des Landes NRW veröffentlicht.

Informationen zur Digitalisierungsleitlinie

Hochschul-Digitalverordnung

Am 23. September 2023 veröffentlichte die Landesregierung NRW die „Verordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaft“ (kurz: Hochschul-Digitalverordnung – HDVO). Sie baut auf der Onlinewahlverordnung auf und inkorporiert Regelungsansätze aus der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO) zu digitalen Gremiensitzungen. U. a. beinhaltet sie rechtliche Regelungen zur fakultätsinternen Genehmigung digitaler Lehre und digitalen Prüfungen, die zum Wintersemester 2024/25 Anwendung finden. Eine wesentliche Neuerung ist, dass Lehrende nicht mehr selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie ihre Veranstaltung digital oder in Präsenz anbieten, sondern dass es dafür Gremienbeschlüsse von Fakultätsrat und Studienbeirat bedarf.

Fragen zur konkreten Umsetzung der HDVO in der Lehrplanung

Das Prorektorat Studium hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Übersicht mit FAQ zur Hochschul-Digitalverordnung und zu Fragen deren konkreter Umsetzung in der Lehrplanung der Fakultäten erarbeitet. Die Übersicht soll laufend aktualisiert werden. Sie finden diese Informationen im ServicePortal.

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